Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, brauchen Sie Strom für Licht, Kühlschrank und Herd. In Deutschland fließt der Strom meist sofort, auch wenn Sie noch keinen Vertrag haben. Dann liefert Ihnen automatisch der Grundversorger den Strom. Das ist der Stromanbieter, der in Ihrem Gebiet die meisten Haushalte beliefert. Seinen Tarif nennt man Grundversorgung. Dieser Tarif ist meist teurer als andere Tarife. Deshalb lohnt es sich, bald einen eigenen Stromvertrag abzuschließen. Das muss die Person erledigen, die in der Wohnung wohnt und den Strom nutzt. Meist ist das der Mieter oder die Mieterin. Prüfen Sie aber zuerst Ihren Mietvertrag. Manchmal ist der Strom schon in der Miete enthalten, zum Beispiel in einer möblierten Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.
Was Sie brauchen
- Die Adresse der Wohnung, in der Sie den Strom nutzen.
- Das Datum Ihres Einzugs. Ab diesem Tag sind Sie für den Strom verantwortlich.
- Die Zählernummer. Der Stromzähler ist das Gerät, das misst, wie viel Strom Sie verbrauchen. Die Nummer steht auf dem Gerät. Der Zähler hängt oft im Keller, im Flur des Hauses oder in der Wohnung.
- Den Zählerstand am Tag des Einzugs. Das ist die Zahl, die der Zähler anzeigt. Sie zeigt den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
- Eine Bankverbindung mit IBAN. Die meisten Anbieter buchen das Geld jeden Monat von Ihrem Konto ab. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Girokonto eröffnen.
- Ihre persönlichen Daten: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Ihren geschätzten Jahresverbrauch. Wenn Sie ihn nicht kennen, reicht eine Schätzung. Diese richtet sich vor allem nach der Zahl der Personen im Haushalt.
Schritt für Schritt
- Mietvertrag prüfen. Schauen Sie nach, ob Sie den Strom selbst anmelden müssen oder ob er in der Miete enthalten ist. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin.
- Zähler finden. Suchen Sie den Stromzähler für Ihre Wohnung. In einem Haus mit vielen Wohnungen gibt es viele Zähler. Fragen Sie den Vermieter, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört.
- Zählerstand notieren. Schreiben Sie am Tag des Einzugs die Zählernummer und den Zählerstand auf. Machen Sie zusätzlich ein Foto. Am besten tragen Sie die Zahl auch in das Übergabeprotokoll ein. Das ist ein Dokument, in dem Sie und der Vermieter beim Einzug den Zustand der Wohnung festhalten.
- Verbrauch schätzen. Überlegen Sie, wie viele Personen in der Wohnung leben. Wichtig ist auch, ob Sie mit Strom warmes Wasser machen, zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer. Dann ist der Verbrauch höher.
- Tarife vergleichen. Achten Sie auf den Grundpreis, das ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr. Achten Sie auch auf den Arbeitspreis, das ist der Preis pro Kilowattstunde. Prüfen Sie außerdem die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfrist. Wenn ein Tarif einen Bonus für neue Kunden hat, schauen Sie auch auf den Preis im zweiten Jahr. Weiter unten auf dieser Seite können Sie Stromtarife vergleichen.
- Vertrag abschließen. Das geht meist online, manchmal auch per Telefon oder Post. Geben Sie Ihre Daten, die Zählernummer, den Zählerstand und das Einzugsdatum an.
- Bestätigung prüfen. Der neue Anbieter schickt Ihnen eine Bestätigung. Darin steht, ab wann er Sie beliefert. Bis dahin bekommen Sie weiter Strom vom Grundversorger. Sie sitzen also nie im Dunkeln.
- Abschlag zahlen. Sie zahlen jeden Monat einen Abschlag. Das ist ein fester Betrag, der Ihren geschätzten Verbrauch abdeckt.
- Jahresabrechnung prüfen. Einmal im Jahr bekommen Sie eine Jahresabrechnung. Darin steht, wie viel Strom Sie wirklich verbraucht haben. Haben Sie zu wenig gezahlt, zahlen Sie nach. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Geld zurück.
Kosten und Fristen
Die Preise für Strom sind sehr unterschiedlich. Sie hängen vom Anbieter, vom Tarif und von Ihrem Wohnort ab. Deshalb nennen wir hier keine Beträge. Ein Vergleich lohnt sich in den meisten Fällen.
- Grundversorgung kündigen: Aus der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Meist kümmert sich Ihr neuer Anbieter um die Kündigung.
- Widerruf: Wenn Sie einen Vertrag online oder per Telefon abschließen, können Sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Widerrufen heißt: Sie nehmen Ihre Zustimmung zum Vertrag zurück.
- Preiserhöhung: Wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht, muss er Ihnen das vorher mitteilen. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie dürfen den Vertrag außerhalb der normalen Fristen kündigen.
- Umzug: Wenn Sie wieder umziehen, melden Sie das Ihrem Anbieter rechtzeitig. Notieren Sie auch beim Auszug den Zählerstand.
Typische Probleme für Neuankömmlinge
Keine Schufa
Die Schufa ist eine Firma, die Daten darüber sammelt, ob Menschen ihre Rechnungen bezahlen. Viele Stromanbieter prüfen diese Daten vor dem Vertrag. Wer neu in Deutschland ist, hat oft noch keine Einträge. Dann kann ein Anbieter den Vertrag ablehnen. Probieren Sie in diesem Fall einen anderen Anbieter. Der Grundversorger muss Haushalte in seinem Gebiet grundsätzlich beliefern. Sie können also zuerst in der Grundversorgung bleiben und später wechseln. Mehr dazu lesen Sie unter Schufa verstehen und aufbauen.
Noch keine Meldeadresse
Für den Stromvertrag ist vor allem die Adresse der Wohnung wichtig. Eine Meldebescheinigung brauchen Sie dafür in der Regel nicht. Sie müssen Ihren Wohnsitz aber trotzdem beim Bürgeramt anmelden. Wie das geht, lesen Sie unter Wohnsitz anmelden.
Noch kein deutsches Konto
Viele Anbieter akzeptieren auch ein Konto aus einem anderen Land im SEPA-Raum. Das ist der Raum, in dem Überweisungen in Euro einfach funktionieren. Wenn ein Anbieter Ihr Konto nicht annimmt, fragen Sie nach anderen Zahlungswegen.
Wenig Deutsch
Manche Anbieter haben Webseiten oder Kundendienst auf Englisch. Lassen Sie sich sonst von einer Person helfen, der Sie vertrauen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Lesen Sie vor allem Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist genau.
Zählerstand vergessen
Ohne Zählerstand schätzt der Anbieter Ihren Verbrauch. Dann zahlen Sie vielleicht auch für Strom, den der Mieter vor Ihnen verbraucht hat. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Vermieter nach dem Stand bei der Übergabe.
Häufige Fragen
Muss ich Strom und Gas getrennt anmelden?
Ja. Strom und Gas sind zwei verschiedene Verträge. Wenn Sie mit Gas heizen oder kochen, lesen Sie die Seite Gas anmelden.
Bekomme ich Strom, bevor mein Vertrag beginnt?
Ja. Bis Ihr neuer Vertrag beginnt, liefert der Grundversorger den Strom. Sie zahlen in dieser Zeit den Tarif der Grundversorgung.
Woher weiß ich, wer mein Grundversorger ist?
Fragen Sie Ihren Vermieter oder schauen Sie in die Unterlagen zur Wohnung. Oft meldet sich der Grundversorger auch selbst mit einem Brief bei Ihnen.
Muss ich dem alten Anbieter kündigen, wenn ich wechsle?
Meist nicht. In der Regel kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag für Sie. Prüfen Sie aber, ob Sie eine Bestätigung bekommen.
Was mache ich, wenn ich die Rechnung nicht verstehe?
Rufen Sie den Kundendienst Ihres Anbieters an oder schreiben Sie eine E-Mail. Hilfe bekommen Sie auch bei der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.