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Neu in Deutschland · Aktualisiert am 08.11.2026

Krankenversicherung in Deutschland: gesetzlich oder privat?

In Deutschland braucht jeder eine Krankenversicherung. Wir erklären einfach, wer gesetzlich und wer privat versichert ist und wie Sie sich Schritt für Schritt anmelden.

In Deutschland muss jeder Mensch, der hier wohnt, eine Krankenversicherung haben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Krankenversicherung bezahlt zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente und Behandlungen im Krankenhaus. Ohne Versicherung können diese Kosten sehr hoch sein. Es gibt zwei Arten: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Anbieter der gesetzlichen Versicherung heißen Krankenkassen. Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert. Kümmern Sie sich am besten gleich nach Ihrer Ankunft um die Versicherung. Ihr Arbeitgeber, Ihre Hochschule oder die Ausländerbehörde (das Amt für den Aufenthalt von Ausländern) fragt oft nach einem Nachweis. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Aufenthaltstitel klären.

Was Sie brauchen

Zuerst sollten Sie wissen, welche Versicherung für Sie gilt. Das hängt von Ihrer Situation ab.

  • Angestellte: Wer bei einem Arbeitgeber angestellt ist, ist meistens pflichtversichert. Das bedeutet: Sie müssen in die gesetzliche Krankenversicherung. Nur wer mehr verdient als eine bestimmte Grenze, darf privat versichert sein. Diese Grenze heißt Versicherungspflichtgrenze. Sie ändert sich jedes Jahr.
  • Selbstständige: Wer selbstständig arbeitet, kann meistens wählen. Möglich ist eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Versicherung.
  • Studierende: Studierende sind meistens gesetzlich versichert. Die Hochschule verlangt einen Nachweis über die Versicherung, bevor Sie sich einschreiben können.
  • Familie: In der gesetzlichen Versicherung können Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen oder mit wenig Einkommen kostenlos mitversichert sein. Das heißt Familienversicherung.

Für den Antrag brauchen Sie meistens diese Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • eine Adresse in Deutschland, an die Post geschickt werden kann
  • Ihren Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung der Hochschule oder Angaben zu Ihrer selbstständigen Arbeit
  • ein Passfoto für die Gesundheitskarte
  • Ihre Bankverbindung (IBAN), wenn Sie die Beiträge selbst bezahlen. Siehe Girokonto eröffnen.
  • Nachweise über frühere Krankenversicherungen im Ausland, falls Sie welche haben
  • Ihre Sozialversicherungsnummer, falls Sie schon eine haben. Wenn nicht, kann die Krankenkasse sie für Sie beantragen.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie Ihre Situation. Sind Sie angestellt, selbstständig oder studieren Sie? Danach richtet sich, ob Sie gesetzlich versichert sein müssen oder wählen dürfen.
  2. Wählen Sie eine Krankenkasse. Die Krankenkassen bezahlen zum größten Teil dieselben Leistungen, weil das Gesetz sie festlegt. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei Extra-Leistungen und beim Service, zum Beispiel bei Beratung in anderen Sprachen.
  3. Stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft. Das geht meistens online, per Post oder in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse.
  4. Geben Sie die Bestätigung weiter. Die Krankenkasse schickt Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung. Das ist ein Nachweis, dass Sie versichert sind. Geben Sie diese Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Hochschule.
  5. Schicken Sie ein Foto. Danach bekommen Sie per Post die elektronische Gesundheitskarte. Diese Karte zeigen Sie bei jedem Arztbesuch.
  6. Melden Sie Ihre Familie an. Wenn Ehepartner oder Kinder mitversichert werden sollen, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung.
  7. Bei privater Versicherung: Holen Sie mehrere Angebote ein. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit ehrlich. Lesen Sie den Vertrag genau, bevor Sie unterschreiben.
  8. Melden Sie Änderungen. Teilen Sie der Versicherung eine neue Adresse, einen neuen Arbeitgeber oder ein neues Einkommen mit.

Kosten und Fristen

In der gesetzlichen Versicherung hängt der Beitrag von Ihrem Einkommen ab. Er ist ein fester Prozentsatz vom Bruttolohn. Bruttolohn bedeutet: Lohn vor allen Abzügen. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Wenn Sie angestellt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber etwa die Hälfte. Ihren Anteil zieht er direkt vom Lohn ab. Selbstständige zahlen den ganzen Beitrag selbst. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie automatisch auch eine Pflegeversicherung. Sie hilft, wenn jemand dauerhaft Pflege braucht.

In der privaten Versicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Er richtet sich zum Beispiel nach Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem gewählten Tarif. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag, auch Kinder. Eine private Pflegeversicherung müssen Sie zusätzlich abschließen.

Zu den Fristen:

  • Als Angestellter sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versichert.
  • Wählen Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn. Sonst meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei einer Krankenkasse an.
  • Einen Wechsel der Krankenkasse können Sie in der Regel erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft machen.

Typische Probleme für Neuankömmlinge

Keine Schufa: Die Schufa sammelt Daten darüber, ob Menschen ihre Rechnungen bezahlen. Für die gesetzliche Krankenversicherung spielt das keine Rolle. Wenn Sie pflichtversichert sind, muss die Krankenkasse Sie aufnehmen. Mehr dazu auf der Seite Schufa verstehen und aufbauen.

Noch keine Meldeadresse: Die Krankenkasse schickt Ihre Karte und Briefe per Post. Fragen Sie die Krankenkasse, welche Adresse sie für den Anfang akzeptiert. Achten Sie darauf, dass Ihr Name am Briefkasten steht. Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes teilen Sie der Krankenkasse Ihre feste Adresse mit.

Wenig Deutsch: Viele Krankenkassen bieten Informationen oder Beratung auch in anderen Sprachen an. Fragen Sie danach, bevor Sie sich entscheiden. Sie können auch eine Person mitnehmen, die gut Deutsch spricht. Bei Angestellten hilft oft auch die Personalabteilung des Arbeitgebers.

Versicherung aus dem Heimatland: Wenn Sie in Deutschland wohnen und arbeiten, brauchen Sie meistens eine deutsche Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung reicht für einen langen Aufenthalt in der Regel nicht. Welche Versicherung für Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel genügt, sagt Ihnen die Ausländerbehörde.

Minijob: Ein Minijob ist eine Arbeit mit kleinem Einkommen. Über einen Minijob sind Sie nicht krankenversichert. Sie müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern.

Private Versicherung gut überlegen: Der Weg von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist später oft schwer. Informieren Sie sich deshalb gut, bevor Sie sich privat versichern.

Häufige Fragen

Kann ich zum Arzt gehen, bevor ich die Gesundheitskarte habe?

Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer vorläufigen Bescheinigung. Zeigen Sie diese in der Arztpraxis. Klären Sie mit der Praxis, wie Sie die Karte später nachreichen.

Was passiert, wenn ich eine Zeit lang nicht versichert war?

Melden Sie sich so schnell wie möglich bei einer Krankenkasse. Unter Umständen müssen Sie Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nachzahlen. Je früher Sie handeln, desto besser.

Brauche ich die Krankenversicherung für meinen Aufenthaltstitel?

In vielen Fällen ja. Für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel müssen Sie meistens zeigen, dass Sie krankenversichert sind. Die genauen Regeln für Ihren Fall erklärt die Ausländerbehörde.

Zahlt die gesetzliche Versicherung auch den Zahnarzt?

Ja, grundlegende Behandlungen beim Zahnarzt sind dabei. Für manche Leistungen, zum Beispiel Zahnersatz, zahlen Sie oft einen Teil selbst.

Muss ich mich selbst um die Steuer-ID kümmern?

Die Steuer-ID ist eine andere Nummer als die Sozialversicherungsnummer. Ihr Arbeitgeber braucht beide. Wie Sie die Steuer-ID bekommen, lesen Sie auf der Seite Steuer-ID erhalten.

Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.