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Neu in Deutschland · Aktualisiert am 08.11.2026

Gas anmelden in Deutschland: So geht es in der neuen Wohnung

Ob Sie selbst einen Gasvertrag brauchen, steht im Mietvertrag. Hier lesen Sie, wie Sie das prüfen und Gas Schritt für Schritt anmelden.

Viele Wohnungen in Deutschland werden mit Gas geheizt. Manchmal kochen Sie auch mit einem Gasherd. Dann ist eine Frage wichtig: Brauchen Sie selbst einen Vertrag für Gas, oder kümmert sich der Vermieter darum? Die Antwort steht in Ihrem Mietvertrag. Das ist der Vertrag zwischen Ihnen und dem Vermieter. Hat das ganze Haus eine gemeinsame Heizung, kauft meistens der Vermieter das Gas. Sie bezahlen es dann über die Nebenkosten. Das sind Kosten für das Haus, die Sie zusätzlich zur Miete zahlen. Haben Sie eine eigene Gasheizung in der Wohnung, brauchen Sie meistens einen eigenen Vertrag. Oft ist das eine Gastherme. Das ist ein Gerät an der Wand, zum Beispiel in der Küche oder im Bad. Es macht das Wasser und die Heizung warm. Diese Aufgabe betrifft also alle, die ihr Gas selbst bezahlen müssen.

Was Sie brauchen

  • Ihren Mietvertrag oder eine klare Auskunft vom Vermieter, ob Sie selbst einen Gasvertrag brauchen
  • Die Adresse der Wohnung
  • Das Datum, an dem Sie einziehen
  • Die Zählernummer des Gaszählers. Der Gaszähler ist das Gerät, das misst, wie viel Gas Sie verbrauchen. Die Nummer steht auf dem Gerät.
  • Den Zählerstand am Tag des Einzugs. Das ist die Zahl, die der Zähler anzeigt.
  • Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
  • Eine Bankverbindung (IBAN), wenn Sie per Lastschrift zahlen möchten. Bei der Lastschrift holt der Anbieter das Geld selbst von Ihrem Konto.
  • Eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer

Eine Meldebescheinigung brauchen Sie für den Gasvertrag meistens nicht. Trotzdem sollten Sie Ihren Wohnsitz bald anmelden. Mehr dazu lesen Sie unter Wohnsitz anmelden.

Schritt für Schritt

  1. Mietvertrag lesen. Suchen Sie nach Wörtern wie „Heizkosten“, „Zentralheizung“ oder „Gasetagenheizung“. Eine Gasetagenheizung ist eine eigene Gasheizung nur für Ihre Wohnung. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist eine Firma, die sich für den Vermieter um das Haus kümmert.
  2. Gaszähler finden. Er hängt oft im Keller, in der Küche oder im Flur. Fragen Sie den Vermieter, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört.
  3. Zählerstand notieren. Schreiben Sie den Zählerstand am Tag des Einzugs auf. Machen Sie auch ein Foto. Oft steht der Zählerstand im Übergabeprotokoll. Das ist ein Dokument, das Sie bei der Schlüsselübergabe mit dem Vermieter ausfüllen.
  4. Grundversorger herausfinden. Der Grundversorger ist der Anbieter, der in Ihrem Gebiet die meisten Haushalte mit Gas beliefert. Der Vermieter oder Nachbarn können Ihnen oft sagen, wer das ist.
  5. Tarife vergleichen. Sie dürfen Ihren Gasanbieter frei wählen. Achten Sie auf den Grundpreis, den Preis pro Kilowattstunde, die Laufzeit und die Kündigungsfrist. Fragen Sie den Vermieter, wie viel Gas in der Wohnung ungefähr verbraucht wird. Unter diesem Text können Sie Gastarife vergleichen.
  6. Vertrag abschließen. Das geht meistens online, am Telefon oder schriftlich. Geben Sie Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum an. Den Rest erledigt der neue Anbieter.
  7. Unterlagen aufbewahren. Sie bekommen eine Bestätigung. Dort steht auch Ihr Abschlag. Das ist ein fester Betrag, den Sie jeden Monat im Voraus zahlen. Bewahren Sie alle Briefe und E-Mails gut auf.
  8. Beim Auszug abmelden. Wenn Sie später umziehen, melden Sie das Ihrem Anbieter rechtzeitig. Notieren Sie auch dann den Zählerstand.

Kosten und Fristen

Die Kosten für Gas bestehen meistens aus zwei Teilen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, egal wie viel Sie verbrauchen. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde. Die Preise sind je nach Anbieter und Wohnort sehr unterschiedlich. Deshalb nennen wir hier keine Beträge.

Einmal im Jahr bekommen Sie eine Jahresabrechnung. Das ist eine Rechnung über Ihren echten Verbrauch. Haben Sie mehr verbraucht als bezahlt, zahlen Sie nach. Haben Sie weniger verbraucht, bekommen Sie Geld zurück.

Wichtige Fristen:

  • Melden Sie sich am besten vor dem Einzug oder in den ersten Tagen danach an.
  • Wenn Sie keinen Vertrag abschließen und trotzdem Gas verbrauchen, sind Sie automatisch beim Grundversorger. Diese Grundversorgung ist oft teurer als andere Tarife. Sie können sie aber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Schließen Sie einen Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür ab, haben Sie meistens ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das heißt: Sie können den Vertrag in dieser Zeit ohne Grund wieder beenden.

Typische Probleme für Neuankömmlinge

Sie haben noch keine Schufa

Die Schufa ist eine Firma, die Daten darüber sammelt, ob Menschen ihre Rechnungen bezahlen. Manche Gasanbieter prüfen das vor dem Vertrag. Ohne Schufa-Daten kann ein Anbieter Sie ablehnen oder eine Zahlung im Voraus verlangen. Dann fragen Sie einen anderen Anbieter. Der Grundversorger muss Haushalte in seinem Gebiet in der Regel beliefern. Mehr dazu lesen Sie unter Schufa verstehen und aufbauen.

Sie sind noch nicht gemeldet

Für den Gasvertrag reicht meistens die Adresse der Wohnung. Sie müssen nicht warten, bis Sie beim Bürgeramt angemeldet sind. Das Bürgeramt ist die Stelle der Stadt, bei der Sie Ihren Wohnsitz anmelden.

Sie haben noch kein deutsches Konto

Ein Konto aus einem anderen Land im europäischen Zahlungsraum (SEPA) ist für Lastschriften grundsätzlich erlaubt. Sie können auch fragen, ob Sie per Überweisung zahlen dürfen. Langfristig ist ein deutsches Konto oft einfacher. Siehe Girokonto eröffnen.

Sie sprechen noch wenig Deutsch

Lassen Sie sich Zeit. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Manchmal kommen Verkäufer an die Haustür und bieten Gasverträge an. Sie müssen dort nichts unterschreiben. Bitten Sie eine Person, der Sie vertrauen, um Hilfe beim Lesen. Online-Formulare können Sie in Ruhe mit einem Übersetzungsprogramm lesen.

Sie wissen nicht, ob Sie mit Gas oder Strom heizen

Fragen Sie den Vermieter. Manche Wohnungen heizen mit Strom oder Fernwärme. Dann brauchen Sie keinen Gasvertrag. Einen Stromvertrag brauchen Sie aber fast immer. Siehe Strom anmelden.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Sie bekommen trotzdem Gas. Sie sind dann automatisch beim Grundversorger. Das ist oft teurer. Sie können aber jederzeit zu einem anderen Tarif wechseln.

Kann ich meinen Gasanbieter später wechseln?

Ja. Beachten Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. Der neue Anbieter kümmert sich meistens um die Kündigung beim alten Anbieter.

Wer repariert die Gasheizung?

Das regelt Ihr Mietvertrag. Oft ist der Vermieter für die Heizung verantwortlich. Melden Sie Probleme deshalb zuerst dem Vermieter oder der Hausverwaltung.

Ich rieche Gas. Was soll ich tun?

Benutzen Sie keine Lichtschalter, kein Feuer und keine Klingel. Öffnen Sie die Fenster und verlassen Sie die Wohnung. Rufen Sie von draußen den Notruf 112 oder den Störungsdienst für Gas an. Die Nummer des Störungsdienstes steht oft am Gaszähler oder im Treppenhaus.

Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.

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