Wenn Sie nach Deutschland ziehen und hier Auto fahren möchten, müssen Sie Ihren Führerschein prüfen. Ein Führerschein aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt in Deutschland in der Regel weiter. Ein Führerschein aus einem anderen Land gilt meistens nur für eine begrenzte Zeit, oft sechs Monate. Danach brauchen Sie einen deutschen Führerschein. Den Wechsel nennt man Umschreibung: Sie tauschen Ihren ausländischen Führerschein gegen einen deutschen Führerschein. Das ist wichtig, denn wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Die Fahrerlaubnis ist die offizielle Erlaubnis, ein Fahrzeug zu fahren. Der Führerschein ist das Dokument, das diese Erlaubnis zeigt. Die Umschreibung müssen alle Menschen erledigen, die in Deutschland wohnen und mit einem Nicht-EU-Führerschein weiter fahren möchten.
Was Sie brauchen
Zuständig ist die Führerscheinstelle. Das ist das Amt für Führerscheine in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Im Amtsdeutsch heißt sie auch Fahrerlaubnisbehörde. Welche Unterlagen genau verlangt werden, kann sich je nach Ort unterscheiden. Häufig brauchen Sie:
- einen Antrag (das Formular bekommen Sie bei der Führerscheinstelle)
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Ihren Aufenthaltstitel, falls Sie einen haben
- eine Meldebescheinigung, also das Papier vom Bürgeramt, das Ihre Adresse in Deutschland bestätigt
- Ihren ausländischen Führerschein im Original
- eine Übersetzung des Führerscheins ins Deutsche, wenn er nicht auf Deutsch ist. Die Führerscheinstelle sagt Ihnen, wer die Übersetzung machen darf.
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- oft einen Sehtest, also eine kurze Prüfung Ihrer Augen, zum Beispiel bei einem Optiker oder einer Augenärztin
- oft eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
Eine Voraussetzung ist Ihr Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen also zuerst Ihre Wohnung anmelden. Wie das geht, lesen Sie auf der Seite Wohnsitz anmelden.
Schritt für Schritt
- Herkunft prüfen: Schauen Sie, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Kommt er aus der EU oder dem EWR, gilt er meistens weiter. Kommt er aus einem anderen Land, lesen Sie weiter.
- Datum notieren: Notieren Sie, wann Sie nach Deutschland gezogen sind. Die Frist beginnt meistens, wenn Sie hier Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Das ist der Ort, an dem Sie normalerweise leben.
- Bei der Führerscheinstelle fragen: Rufen Sie an oder schauen Sie auf die Internetseite Ihrer Stadt. Fragen Sie, ob Sie eine Prüfung machen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. Für manche Länder gibt es eine einfache Umschreibung ohne Prüfung. Für andere Länder ist nur die Theorieprüfung nötig. Für viele Länder müssen Sie eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung machen.
- Unterlagen sammeln: Lassen Sie den Führerschein übersetzen, machen Sie den Sehtest und, wenn nötig, den Erste-Hilfe-Kurs.
- Antrag stellen: Geben Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der Führerscheinstelle ab. In vielen Städten brauchen Sie dafür einen Termin.
- Prüfungen machen, falls nötig: Für die praktische Prüfung melden Sie sich bei einer Fahrschule an. Die Fahrschule stellt meistens das Auto für die Prüfung. Einige Fahrstunden helfen Ihnen, die deutschen Verkehrsregeln kennenzulernen.
- Führerschein abholen: Sie geben Ihren ausländischen Führerschein ab und bekommen den deutschen Führerschein.
Wenn Sie ein eigenes Auto haben, brauchen Sie auch eine Versicherung. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Kfz-Versicherung abschließen.
Kosten und Fristen
Für einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land gilt oft eine Frist von sechs Monaten ab Beginn Ihres Wohnsitzes in Deutschland. In dieser Zeit dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Danach dürfen Sie ohne deutschen Führerschein nicht mehr fahren. Stellen Sie den Antrag deshalb früh, denn die Bearbeitung und die Prüfungen können einige Zeit dauern.
Für die Umschreibung zahlen Sie Gebühren. Dazu kommen oft Kosten für Übersetzung, Passfoto, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Müssen Sie Prüfungen machen, kommen Kosten für Prüfungen und Fahrschule dazu. Die genauen Beträge sind je nach Ort und Fall unterschiedlich. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach.
Typische Probleme für Neuankömmlinge
Noch keine Meldeadresse: Ohne Anmeldung können Sie die Umschreibung meistens nicht beantragen. Melden Sie Ihre Wohnung deshalb so schnell wie möglich beim Bürgeramt an.
Wenig Deutsch: Die Theorieprüfung können Sie in mehreren Sprachen machen, zum Beispiel auf Englisch oder Türkisch. Fragen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung danach. Zum Amt können Sie eine Person mitnehmen, die für Sie übersetzt.
Frist verpasst: Wenn die Frist vorbei ist, dürfen Sie nicht mehr fahren. Eine Umschreibung ist oft trotzdem noch möglich. Die Führerscheinstelle sagt Ihnen, was Sie dann tun müssen.
Unklar, ob Prüfungen nötig sind: Das hängt vom Land ab, in dem Sie den Führerschein bekommen haben. Fragen Sie immer bei der Führerscheinstelle nach. Verlassen Sie sich nicht nur auf Aussagen von Bekannten.
Keine Schufa: Für die Umschreibung brauchen Sie keine Schufa-Auskunft. Wenn Sie aber später ein Auto finanzieren möchten, kann sie wichtig werden. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Schufa verstehen und aufbauen.
Fragen zum Aufenthalt: Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen, ist eine eigene Frage. Allgemeine Hinweise finden Sie auf der Seite Aufenthaltstitel klären. Für Ihren persönlichen Fall ist die Ausländerbehörde zuständig.
Häufige Fragen
Muss ich einen EU-Führerschein umschreiben?
In der Regel nein. Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt in Deutschland weiter. Bei Fragen hilft Ihnen die Führerscheinstelle.
Darf ich in den ersten Monaten mit meinem ausländischen Führerschein fahren?
Meistens ja, oft für sechs Monate ab Beginn Ihres Wohnsitzes. Haben Sie Ihren Führerschein nicht auf Deutsch, brauchen Sie oft eine Übersetzung oder einen internationalen Führerschein dazu.
Muss ich wieder in die Fahrschule?
Pflichtstunden wie bei einem ganz neuen Führerschein sind bei der Umschreibung meistens nicht nötig. Für die praktische Prüfung brauchen Sie aber in der Regel eine Fahrschule.
Bekomme ich meinen alten Führerschein zurück?
Nein, meistens nicht. Sie geben ihn bei der Umschreibung ab und bekommen dafür den deutschen Führerschein.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Abläufe und Termine können sich je nach Ort unterscheiden.