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Neu in Deutschland · Aktualisiert am 08.11.2026

Aufenthaltstitel klären: Termin bei der Ausländerbehörde

Ihr Visum gilt oft nur kurz. Buchen Sie früh einen Termin bei der Ausländerbehörde und stellen Sie den Antrag rechtzeitig, damit Sie ohne Lücke in Deutschland bleiben dürfen.

Ein Aufenthaltstitel ist die offizielle Erlaubnis, in Deutschland zu leben. Er zeigt auch, ob Sie hier arbeiten oder studieren dürfen. Es gibt verschiedene Arten, zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU oder die Niederlassungserlaubnis (eine unbefristete Erlaubnis). Viele Menschen kommen mit einem Visum nach Deutschland. Ein Visum ist eine Erlaubnis für die Einreise und gilt oft nur für eine begrenzte Zeit. Danach brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig. Das ist das Amt für Fragen zum Aufenthalt von Menschen aus anderen Ländern. Diesen Schritt müssen Sie erledigen, wenn Sie nicht aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen. Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern brauchen in der Regel keinen Aufenthaltstitel. Wichtig: Termine bei der Ausländerbehörde sind oft erst nach Wochen frei. Buchen Sie deshalb so früh wie möglich.

Was Sie brauchen

Welche Unterlagen Sie genau brauchen, hängt vom Grund Ihres Aufenthalts ab, zum Beispiel Arbeit, Studium oder Familie. Auch die Regeln der einzelnen Ausländerbehörden können sich unterscheiden. Häufig verlangt werden:

  • Ihr gültiger Reisepass und Ihr Visum, falls Sie eines haben
  • das Antragsformular der Ausländerbehörde, ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (ein Foto nach festen Regeln, zum Beispiel neutraler Blick und heller Hintergrund)
  • die Meldebescheinigung, also die Bestätigung, dass Sie Ihre Wohnung angemeldet haben (siehe Wohnsitz anmelden)
  • einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung (siehe Krankenversicherung abschließen)
  • Nachweise über Ihren Lebensunterhalt, also dass Sie genug Geld zum Leben haben, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge
  • Ihren Mietvertrag
  • je nach Zweck weitere Dokumente, zum Beispiel eine Bescheinigung der Hochschule, eine Heiratsurkunde oder Zeugnisse über Ihre Ausbildung

Dokumente in einer fremden Sprache müssen oft ins Deutsche übersetzt werden. Manchmal verlangt die Behörde eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Übersetzer.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie Ihr Visum. Schauen Sie nach, bis wann es gültig ist. Notieren Sie das Datum.
  2. Finden Sie die zuständige Ausländerbehörde. Zuständig ist die Behörde in der Stadt oder dem Landkreis, wo Sie wohnen. In manchen Städten hat das Amt einen anderen Namen. Die Webseite Ihrer Stadt hilft Ihnen weiter.
  3. Melden Sie Ihre Wohnung an. Viele Ausländerbehörden verlangen die Meldebescheinigung. Mehr dazu unter Wohnsitz anmelden.
  4. Buchen Sie einen Termin. Viele Behörden bieten Termine online an. Andere arbeiten mit E-Mail oder einem Kontaktformular. Buchen Sie so früh wie möglich, am besten direkt nach Ihrer Ankunft.
  5. Sammeln Sie Ihre Unterlagen. Nutzen Sie die Liste der Behörde. Machen Sie von allen Dokumenten Kopien.
  6. Gehen Sie pünktlich zum Termin. Bringen Sie alle Originale mit. Bei vielen Titeln nimmt die Behörde Ihre Fingerabdrücke.
  7. Warten Sie auf Ihre Karte. Der Aufenthaltstitel ist meist eine Karte mit Chip, der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Die Karte wird zentral hergestellt. Das dauert oft mehrere Wochen. Sie holen die Karte dann bei der Behörde ab.
  8. Lesen Sie die Karte genau. Auf der Karte oder einem Zusatzblatt steht, ob und wie Sie arbeiten dürfen. Diese Regeln heißen Nebenbestimmungen. Prüfen Sie auch das Ablaufdatum.

Kosten und Fristen

Kosten: Für den Aufenthaltstitel zahlen Sie eine Gebühr. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und hängt von der Art des Titels ab. Die genaue Gebühr erfahren Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Fristen:

  • Stellen Sie den Antrag bevor Ihr Visum oder Ihr bisheriger Titel abläuft. Das ist die wichtigste Regel.
  • Haben Sie rechtzeitig einen Antrag gestellt, aber noch keine Entscheidung, bekommen Sie meist eine Fiktionsbescheinigung. Das ist ein Papier, das zeigt: Ihr Antrag läuft, und Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.
  • Wer ohne Visum eingereist ist, darf sich als Tourist in der Regel höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten dürfen den Aufenthaltstitel nach der Einreise in Deutschland beantragen. Fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach, ob das für Sie gilt.

Typische Probleme für Neuankömmlinge

Es gibt keinen freien Termin

Das kommt oft vor. Versuchen Sie es regelmäßig wieder, denn manchmal werden Termine frei. Läuft Ihr Visum bald ab, stellen Sie den Antrag trotzdem rechtzeitig. Fragen Sie die Behörde, ob Sie den Antrag schriftlich oder online stellen können. Bewahren Sie einen Nachweis auf, zum Beispiel die Eingangsbestätigung oder die gesendete E-Mail.

Sie haben noch keine Meldeadresse

Ohne feste Wohnung ist die Anmeldung schwierig. Viele Ausländerbehörden brauchen aber die Meldebescheinigung. Melden Sie sich an, sobald Sie eine Wohnung haben. Wenn das nicht vor Ablauf Ihres Visums möglich ist, informieren Sie die Ausländerbehörde und fragen Sie, wie Sie vorgehen sollen.

Sie sprechen noch wenig Deutsch

Bei der Behörde wird meist Deutsch gesprochen. Nehmen Sie, wenn möglich, eine Person mit, die gut Deutsch spricht. Bereiten Sie wichtige Sätze und Fragen vorher schriftlich vor. Manche Städte haben Beratungsstellen für Zugewanderte, die beim Ausfüllen von Formularen helfen.

Ihnen fehlen Nachweise über Geld

Für den Lebensunterhalt brauchen Sie oft Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen. Eröffnen Sie deshalb früh ein Konto (siehe Girokonto eröffnen). Wenn Sie gerade erst eine Arbeit beginnen, reicht oft zunächst der Arbeitsvertrag. Fragen Sie bei der Behörde nach.

Häufige Fragen

Darf ich arbeiten, solange ich auf die Entscheidung warte?

Das hängt von Ihrem bisherigen Visum oder Titel ab. Auf der Fiktionsbescheinigung steht meist, ob Sie arbeiten dürfen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Ausländerbehörde, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

Darf ich mit der Fiktionsbescheinigung ins Ausland reisen?

Reisen ins Ausland können damit schwierig sein. Fragen Sie vor jeder Reise bei der Ausländerbehörde nach, ob Sie problemlos wieder einreisen können.

Ich komme aus einem EU-Land. Muss ich etwas tun?

Einen Aufenthaltstitel brauchen Sie in der Regel nicht. Sie müssen aber Ihre Wohnung anmelden. Lesen Sie dazu Wohnsitz anmelden.

Was mache ich, wenn mein Titel bald abläuft?

Beantragen Sie die Verlängerung früh, bevor das Ablaufdatum erreicht ist. Viele Behörden empfehlen, sich schon einige Wochen vorher zu melden.

Kann ich mich zu meinem Einzelfall beraten lassen?

Diese Seite gibt nur allgemeine Hinweise. Bei schwierigen Fragen hilft die Ausländerbehörde, eine Migrationsberatungsstelle oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Aufenthaltsrecht.

Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.