Neu in Deutschland

Neu in Deutschland · Aktualisiert am 08.11.2026

Rundfunkbeitrag anmelden: So geht es nach dem Umzug

Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung, auch ohne Fernseher. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre Wohnung anmelden und was Sie als Neuankömmling beachten sollten.

Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe für das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen in Deutschland. Öffentlich-rechtlich bedeutet: Die Sender gehören keiner privaten Firma. Sie werden von allen Menschen gemeinsam bezahlt. Der Beitrag gilt pro Wohnung. Es ist egal, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer haben. Auch wenn Sie gar kein Gerät besitzen, müssen Sie zahlen. Für jede Wohnung zahlt aber nur eine Person. Wenn Sie nach Deutschland ziehen und in einer Wohnung leben, muss diese Wohnung angemeldet sein. Zahlt schon jemand in Ihrer Wohnung, müssen Sie nicht noch einmal zahlen. Den Beitrag sammelt eine zentrale Stelle ein: der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Regeln sind in allen Bundesländern gleich.

Was Sie brauchen

  • Ihre Adresse in Deutschland. Am besten haben Sie Ihren Wohnsitz schon beim Bürgeramt angemeldet. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Wohnsitz anmelden.
  • Das Datum Ihres Einzugs. Ab diesem Monat gilt die Pflicht zu zahlen.
  • Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum.
  • Ihre Bankdaten (IBAN), wenn Sie per Lastschrift zahlen möchten. Lastschrift bedeutet: Der Beitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
  • Die Beitragsnummer, falls schon eine andere Person in Ihrer Wohnung zahlt. Die Beitragsnummer ist eine Nummer, unter der eine Wohnung beim Beitragsservice gespeichert ist.
  • Einen Bescheid, wenn Sie eine Befreiung beantragen möchten. Ein Bescheid ist ein offizieller Brief einer Behörde, zum Beispiel über den Bezug von Bürgergeld oder BAföG.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob in Ihrer Wohnung schon jemand zahlt. Fragen Sie Ihre Mitbewohner, Ihren Partner oder Ihre Familie. Fragen Sie auch, ob die Wohnung schon angemeldet ist.
  2. Wenn schon jemand zahlt: Lassen Sie sich die Beitragsnummer geben. Sie können dem Beitragsservice mitteilen, dass Sie in dieser Wohnung wohnen und dass dort schon gezahlt wird. Dann bekommen Sie keine Zahlungsaufforderung.
  3. Wenn noch niemand zahlt: Melden Sie die Wohnung an. Das geht online auf der offiziellen Internetseite des Beitragsservice. Sie können auch ein Formular auf Papier verwenden und es per Post schicken.
  4. Füllen Sie das Formular aus. Geben Sie Ihre Daten, Ihre Adresse und das Datum des Einzugs an.
  5. Wählen Sie, wie Sie zahlen möchten. Sie können per Lastschrift zahlen oder das Geld selbst überweisen. Mit der Lastschrift vergessen Sie keine Zahlung.
  6. Warten Sie auf den Brief. Sie bekommen per Post eine Bestätigung mit Ihrer Beitragsnummer. Heben Sie diesen Brief gut auf.
  7. Prüfen Sie die erste Zahlung. Schauen Sie auf Ihren Kontoauszug, ob der richtige Betrag abgebucht wurde.
  8. Beantragen Sie eine Befreiung, wenn sie für Sie gilt. Die Befreiung kommt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen und eine Kopie Ihres Bescheids schicken.
  9. Melden Sie Änderungen. Wenn Sie umziehen, ändern Sie Ihre Adresse beim Beitragsservice. Wenn Sie Deutschland verlassen oder zu einer Person ziehen, die schon zahlt, melden Sie sich ab.

Kosten und Fristen

Der Rundfunkbeitrag beträgt zurzeit 18,36 Euro im Monat pro Wohnung. Der Betrag ist gleich, egal wie viele Personen in der Wohnung leben. Sie zahlen in der Regel nicht jeden Monat, sondern alle drei Monate. Sie können auch seltener zahlen, zum Beispiel einmal im Jahr.

Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Dann zahlen sie ein Drittel des Beitrags. Ein Merkzeichen ist ein Buchstabe im Ausweis, der eine bestimmte Einschränkung zeigt.

Melden Sie Ihre Wohnung bald nach dem Einzug an. Der Beitrag gilt ab dem Monat, in dem Sie einziehen. Wenn Sie sich spät anmelden, müssen Sie die Monate davor nachzahlen.

Typische Probleme für Neuankömmlinge

Sie haben noch keine Meldeadresse

Für die Anmeldung brauchen Sie eine Adresse in Deutschland. Melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt an. Danach melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice an. Das Einwohnermeldeamt gibt Ihre Daten an den Beitragsservice weiter. Deshalb bekommen Sie nach dem Umzug oft einen Brief, auch wenn Sie sich noch nicht selbst gemeldet haben.

Sie haben noch kein deutsches Konto

Sie können den Beitrag auch überweisen. Später können Sie auf Lastschrift wechseln. Wie Sie ein Konto bekommen, lesen Sie auf der Seite Girokonto eröffnen.

Sie haben noch keine Schufa

Für den Rundfunkbeitrag brauchen Sie keine Schufa. Die Schufa ist eine Firma, die Daten darüber sammelt, ob Menschen ihre Rechnungen bezahlen. Mehr dazu finden Sie unter Schufa verstehen und aufbauen.

Sie bekommen einen Brief, obwohl schon jemand zahlt

Das passiert oft in Wohngemeinschaften. Werfen Sie den Brief nicht weg. Antworten Sie und nennen Sie die Beitragsnummer der Person, die schon für die Wohnung zahlt. Dann ist die Sache erledigt.

Sie verstehen die Briefe nicht gut

Die Briefe sind auf Deutsch. Bitten Sie Freunde, Kollegen oder eine Migrationsberatung um Hilfe. Sie können auch beim Beitragsservice anrufen und nachfragen. Wichtig: Ignorieren Sie die Briefe nicht. Wenn Sie nicht zahlen, kommen Mahnungen und zusätzliche Gebühren. Am Ende kann die Behörde das Geld auch zwangsweise einziehen.

Häufige Fragen

Ich habe keinen Fernseher. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja. Der Beitrag gilt für jede Wohnung. Ob Sie Geräte haben, spielt keine Rolle.

Wir wohnen zu dritt in einer Wohngemeinschaft. Zahlt jeder?

Nein. Für die Wohnung zahlt nur eine Person. Wie Sie die Kosten untereinander teilen, entscheiden Sie selbst.

Wer kann sich befreien lassen?

Zum Beispiel Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Auch Studierende mit BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, können eine Befreiung beantragen. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Fragen Sie im Zweifel beim Beitragsservice nach.

Muss ich für mein privates Auto extra zahlen?

Nein. Für ein privat genutztes Auto zahlen Sie keinen zusätzlichen Beitrag.

Was mache ich, wenn ich Deutschland verlasse?

Melden Sie sich beim Beitragsservice ab. Als Nachweis brauchen Sie meist die Abmeldebescheinigung vom Bürgeramt. Das ist ein Papier, das zeigt, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet haben.

Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.