Wenn Sie in Deutschland in eine Wohnung ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Das nennt man auch Anmeldung. Sie melden sich beim Bürgeramt an. Das Bürgeramt ist das Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde für Meldesachen. In manchen Orten heißt es auch Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Die Anmeldung ist Pflicht für alle Menschen, die in Deutschland in eine Wohnung einziehen. Das gilt auch für Menschen aus EU-Ländern. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Die Anmeldung ist sehr wichtig, denn viele andere Schritte bauen darauf auf. Sie brauchen sie zum Beispiel für das Girokonto, für die Steuer-ID und oft für den Termin bei der Ausländerbehörde.
Was Sie brauchen
- Eine Wohnung, in der Sie wirklich wohnen. Das kann auch ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder eine Untermiete sein.
- Reisepass oder Personalausweis: ein gültiges Ausweisdokument für jede Person, die Sie anmelden.
- Wohnungsgeberbestätigung: Das ist ein Formular von Ihrem Vermieter. Darin bestätigt er, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Der Wohnungsgeber ist die Person, die Ihnen die Wohnung gibt. Meistens ist das der Vermieter. Bei einer Untermiete kann es auch der Hauptmieter sein.
- Anmeldeformular: Das ist das offizielle Formular für die Anmeldung. Sie finden es meist auf der Internetseite Ihrer Stadt oder im Bürgeramt. In manchen Städten füllen die Mitarbeiter das Formular beim Termin für Sie aus.
- Urkunden für die Familie: Wenn Sie Ehepartner oder Kinder mit anmelden, kann das Bürgeramt eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden verlangen. Bei Urkunden aus dem Ausland kann eine Übersetzung nötig sein. Fragen Sie vorher nach.
- Falls vorhanden: Ihr Visum oder Ihr Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis, in Deutschland zu leben.
- Einen Termin, wenn Ihr Bürgeramt nur mit Termin arbeitet.
Schritt für Schritt
- Bitten Sie Ihren Vermieter um die Wohnungsgeberbestätigung. Am besten fragen Sie gleich bei der Übergabe der Schlüssel.
- Suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt nach „Anmeldung Wohnsitz“. Dort steht, welches Bürgeramt für Sie zuständig ist und wie Sie einen Termin bekommen.
- Buchen Sie einen Termin. Tun Sie das so früh wie möglich. In großen Städten gibt es oft Wartezeiten.
- Füllen Sie das Anmeldeformular zu Hause aus, wenn Ihre Stadt das verlangt. Schreiben Sie Ihren Namen genau so wie in Ihrem Pass.
- Legen Sie alle Unterlagen im Original bereit. Nehmen Sie auch die Terminbestätigung mit.
- Gehen Sie pünktlich zum Termin. Der Mitarbeiter prüft Ihre Unterlagen und trägt Ihre Daten ein.
- Sie bekommen eine Meldebescheinigung. Das ist ein Papier, das zeigt: Sie sind an dieser Adresse angemeldet. Prüfen Sie sofort, ob Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse richtig sind.
- Bewahren Sie die Meldebescheinigung gut auf. Machen Sie ein Foto oder eine Kopie. Sie brauchen sie oft, zum Beispiel bei der Bank oder bei Verträgen.
- Warten Sie auf Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Nach der ersten Anmeldung in Deutschland bekommen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Brief. Mehr dazu lesen Sie unter Steuer-ID erhalten.
Kosten und Fristen
- Frist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
- Kosten: Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos. Wenn Sie später eine weitere Meldebescheinigung brauchen, kann das etwas kosten. Fragen Sie dazu Ihr Bürgeramt.
- Zu späte Anmeldung: Wenn Sie sich zu spät anmelden, kann das Amt ein Bußgeld verlangen. Ein Bußgeld ist eine Geldzahlung als Strafe.
- Pflicht des Vermieters: Ihr Vermieter muss Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig geben, damit Sie die Frist einhalten können.
Typische Probleme für Neuankömmlinge
Kein Termin innerhalb von zwei Wochen
In vielen Städten sind Termine knapp. Buchen Sie trotzdem den frühesten freien Termin und heben Sie die Bestätigung auf. So können Sie zeigen, dass Sie sich rechtzeitig gekümmert haben. Schauen Sie regelmäßig auf der Internetseite nach, denn manchmal werden Termine frei. In manchen Städten können Sie zu jedem Bürgeramt in der Stadt gehen, nicht nur zum nächsten.
Noch keine feste Wohnung
Sie können sich nur anmelden, wenn Sie in einer Wohnung wohnen. Wohnen Sie zuerst bei Freunden oder in einer Untermiete, kann der Hauptmieter oder Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Wohnen Sie nur kurz in einem Hotel oder einer Unterkunft, fragen Sie beim Bürgeramt, was für Sie gilt. Ohne Meldeadresse ist ein Konto oft schwerer zu bekommen. Lesen Sie dazu Girokonto eröffnen.
Der Vermieter gibt keine Bestätigung
Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung zu geben. Bitten Sie ihn noch einmal schriftlich darum. Wenn er sich weiter weigert, sagen Sie es dem Bürgeramt.
Wenig Deutsch
Die Sprache im Amt ist Deutsch. Nicht alle Mitarbeiter sprechen Englisch oder andere Sprachen. Nehmen Sie, wenn möglich, eine Person mit, die übersetzen kann. Füllen Sie das Formular schon zu Hause aus. Manche Städte haben Hilfen oder Erklärungen in anderen Sprachen auf ihrer Internetseite.
Keine Schufa
Für die Anmeldung brauchen Sie keine Schufa-Auskunft. Die Schufa sammelt Daten darüber, ob Menschen ihre Rechnungen bezahlen. Die Anmeldung hilft Ihnen aber später, eine Schufa aufzubauen. Mehr dazu unter Schufa verstehen und aufbauen.
Häufige Fragen
Kann eine andere Person mich anmelden?
In vielen Fällen ja. Sie braucht dann eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Eine Vollmacht ist ein Papier, in dem Sie erlauben, dass jemand für Sie handelt. Fragen Sie vorher beim Bürgeramt, welche Unterlagen die Person mitbringen muss.
Kann ich mich online anmelden?
In manchen Städten ist das möglich. Meist brauchen Sie dafür einen deutschen Ausweis oder eine Karte mit Online-Funktion. Ob das bei Ihnen geht, steht auf der Internetseite Ihrer Stadt.
Was mache ich, wenn ich innerhalb Deutschlands umziehe?
Dann melden Sie sich an Ihrer neuen Adresse an. Auch dafür haben Sie zwei Wochen Zeit. Die Abmeldung von der alten Adresse passiert dabei automatisch. Wenn Sie Deutschland ganz verlassen, müssen Sie sich beim Bürgeramt abmelden.
Brauche ich die Anmeldung für die Ausländerbehörde?
Meistens ja. Die Ausländerbehörde ist das Amt für Aufenthalt und Visa. Sie fragt oft nach Ihrer Meldebescheinigung. Melden Sie sich deshalb zuerst an. Mehr dazu lesen Sie unter Aufenthaltstitel klären.
Was kommt nach der Anmeldung?
Mit der Meldebescheinigung können Sie viele weitere Dinge erledigen. Dazu gehören zum Beispiel das Girokonto, die Krankenversicherung und der Rundfunkbeitrag. Mit Kindern können Sie auch Kindergeld beantragen.